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   BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59   

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https://dejure.org/1961,1521
BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59 (https://dejure.org/1961,1521)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1961 - 4 AZR 37/59 (https://dejure.org/1961,1521)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 37/59 (https://dejure.org/1961,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeuge mit Schlafkabinen - Bundesmanteltarifvertrag Fernverkehr - Kabinenzeit - Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 367
  • BB 1961, 531
  • DB 1961, 610
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59
    Daß die Tarifvertragsparteien die auf Grund des § 2 Ziff. 1 Buchst, b Abs. 1 BMTV-Fernverkehr über 48 Wochenstunden hinaus erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers aber auch als tarifliche Mehrarbeit ("Überstundenarbeit" i.S. der Urteile vom 10. Juni 1959 > BAG 8, 25., und vom 2.Dezember 1959 BAG 8, 245) angesehen haben, erhellt aus § 5 Abs. 3 und 4 aaO. Dort heißt es nämlich, daß für eine Arbeitszeit bis zu 66 Wochenstunden ein Mehrarbeitszuschlag nicht vergütet wird, sondern die Arbeitnehmer die bezirklich vereinbarten, zeitlich gestaffelten Löhne erhalten.

    Denn selbst wenn verbotene Mehrarbeit vorläge, wäre sie hier lohnrechtlich nach denselben Regän zu behandeln, wie sie für zulässige Mehrarbeit gelten (vgl. BAG 8, 25 [29], 245).

  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59
    Daß die Tarifvertragsparteien die auf Grund des § 2 Ziff. 1 Buchst, b Abs. 1 BMTV-Fernverkehr über 48 Wochenstunden hinaus erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers aber auch als tarifliche Mehrarbeit ("Überstundenarbeit" i.S. der Urteile vom 10. Juni 1959 > BAG 8, 25., und vom 2.Dezember 1959 BAG 8, 245) angesehen haben, erhellt aus § 5 Abs. 3 und 4 aaO. Dort heißt es nämlich, daß für eine Arbeitszeit bis zu 66 Wochenstunden ein Mehrarbeitszuschlag nicht vergütet wird, sondern die Arbeitnehmer die bezirklich vereinbarten, zeitlich gestaffelten Löhne erhalten.
  • BFH, 10.05.1961 - IV 170/58 U

    Voraussetzungen der Gewährung der Vergünstigung des § 34 Abs. 4

    Auszug aus BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom l6. September 1958 - Ca IV 170/58 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
    Wenn demgegenüber der Manteltarifvertrag in § 3 Nr. 1 gleichwohl längere Arbeitszeiten auch für Kraftfahrer zuläßt, so können damit nur andere Zeiten als die reine Lenkzeit gemeint sein, nämlich auch solche Zeiten, die nah den Vorschriften der AZO, der VO (EWG) 54-3/69 und des § 15 a StVZO als zulässige Arbeitsbereitschaft gelten (vgl. BAG 8, 25 [28, 29] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG 8, 63 [74] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung und BAG 8, 245 [251t 252] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
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